Ups, UBS
Ihr habt ja sicherlich mitbekommen, dass die schweizerische Bank „UBS“ ein paar sensible Daten an US-Steuerbehörden weitergegeben hat. Das ist natürlich der Untergang der schweizerischen Banken, da dort nun aus Angst keiner mehr Geld „anlegt“. Nun scheinen aber auch die Personen vor Problemen zu stehen, die mit der Herausgabe der Daten möglicherweise das Bankgeheimnis verletzt haben: Strafanzeige gegen Peter Kurer (UBS-Präsident) eingereicht
Gute Neuigkeiten aus Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten Wahlcomputer für undurchsichtig bzw. verfassungswidrig und verbietet die weitere Nutzung. Das Ergebnis der Bundestagswahl 2005 bleibt aber weiterhin gültig. Eine generelle Nutzung von Wahlcomputern wird nicht ausgeschlossen.
Hoffentlich werden zukünftige Wahlcomputer sicherer vor Manipulation (und Fehlern). Wobei ich generell die Nutzung von Papier und Stift irgendwie präferiere. Da weiß man was man hat.
Update: Alvar Freude hat einen interessanten Artikel zum Thema Wahlmaschinen in seinem Blog veröffentlicht. Ich muss ihm beipflichten.
Update II: Link zum Urteil