Netzsperren verzögern sich?
Wie auf netzpolitik.org zu lesen ist, kommt es möglicherweise zu „Verzögerungen“ beim Versand der Sperrlisten für das Zugangserschwerungsgesetz. So fragte der Netz- und Polit-Blog sowohl beim BKA, als auch bei den großen Providern nach dem Status der Umsetzung:
„Wird das BKA im Rahmen der vertraglich zugesicherten Sperren am 17. Oktober mit der Aussendung von Filterlisten starten? Wenn nein, warum nicht?“
Und scheinbar hat sich das BKA entschieden vorerst „nicht in den Wirkbetrieb auf vertraglicher Grundlage zu gehen“. Offenbar handelt das BKA aus reinem Selbstschutz und betreibt in großem Stil Schadensbegrenzung, da noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängig ist. „Wenn ihr euch erinnert: das Gesetz regelt ganz klar, dass das BKA für aus der Zensur entstehende Schäden haftet.“ (fefe)
Internet-Filter beschlossene Sache
Frau von der Leyen setzt ihren Willen wohl durch, wie im Stern zu lesen ist: „,Noch in dieser Legislaturperiode’ werde der von ihr geforderte Filter für kinderpornografische Inhalte umgesetzt.“ Kinderpornografische Bilder sind in der Regel nicht frei, öffentlich und längerfristig verfügbar, erklärt Alvar C.H. Freude auf seinem Blog. Es bleibt also abzuwarten ob und für welche Zwecke dieser Filter (durch das BKA) missbraucht wird.
„Dazu soll das Bundeskriminalamt künftig regelmäßig die Kinderporno-Angebote im Internet aufspüren und täglich aktuelle Listen mit den zu sperrenden Seiten den Anbietern melden.“, heißt es im Stern-Artikel weiter.
Kinderpornografie ist etwas unglaublich abscheuliches, aber auf diese Weise den 99,9% anständigen Internetnutzern einen vermeintlichen Kinderporno-Filter unterzujubeln ist nicht minder pervers. Die beim BKA für den Filter eingesetzten Personen sollte man lieber zur Aufklärung der Mißbrauchsfälle bestellen, nicht aber um einen Filter aktuell zu halten, den man, wenn man es darauf anlegt, ganz einfach umgehen könnte.