Gute Neuigkeiten aus Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten Wahlcomputer für undurchsichtig bzw. verfassungswidrig und verbietet die weitere Nutzung. Das Ergebnis der Bundestagswahl 2005 bleibt aber weiterhin gültig. Eine generelle Nutzung von Wahlcomputern wird nicht ausgeschlossen.
Hoffentlich werden zukünftige Wahlcomputer sicherer vor Manipulation (und Fehlern). Wobei ich generell die Nutzung von Papier und Stift irgendwie präferiere. Da weiß man was man hat.
Update: Alvar Freude hat einen interessanten Artikel zum Thema Wahlmaschinen in seinem Blog veröffentlicht. Ich muss ihm beipflichten.
Update II: Link zum Urteil
Rauchverbot teilweise aufgehoben
Das Urteil des BVerfG bezüglich des kompletten Rauchverbots in Kneipen und Gaststätten ist da.
Ab sofort ist es Kneipenwirten in Berlin und Baden-Württemberg unter folgenden Auflagen gestattet das Rauchen zuzulassen: die Kneipe muss kleiner als 75 m² sein, darf über keinen abgetrennten Raum verfügen, darf keine zubereiteten Speisen anbieten, muss sich als Raucherkneipe ausweisen und darf nur Volljährigen den Zutritt gewähren.
Nach Verkündung des Urteils gab das Bundesland Hessen bekannt, dass in Eckkneipen ab sofort wieder geraucht werden dürfe. Ob andere Bundesländer folgen ist indes unklar. Mehr Informationen zum Urteil gibt es auf ard.de und rp-online.de.